These 7: Der Körper des Menschen ist unantastbar – auch in Krisenzeiten.

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Erklärung und Begründung

Der menschliche Körper ist der unmittelbarste Ausdruck der individuellen Freiheit und Würde.
Er gehört allein dem Menschen selbst – nicht dem Staat, nicht der Wissenschaft, nicht der Gesellschaft, nicht einem globalen Gesundheitssystem.

Diese Unverfügbarkeit ist kein Privileg – sie ist ein Grundrecht. Und sie gilt bedingungslos. Auch – und gerade – in Krisenzeiten.

Artikel 1 & 2 des Grundgesetzes

Das deutsche Grundgesetz formuliert es eindeutig:

  • Artikel 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
  • Artikel 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Diese Rechte sind nicht relativ. Sie stehen nicht zur Disposition – auch nicht bei Pandemie, Krieg, Ausnahmezustand oder Notstandsgesetz.
Wer sie aussetzt, setzt die Menschlichkeit selbst aus.

Was bedeutet „Unantastbarkeit“?

Unantastbar heißt:

  • Kein medizinischer Eingriff darf ohne ausdrückliche, freiwillige und informierte Zustimmung erfolgen.
  • Keine Behörde, keine Institution und kein Gesetzgeber darf den Körper instrumentalisieren – weder zur Gefahrenabwehr noch zur Normerfüllung.
  • Kein Mensch darf gezwungen, genötigt oder durch Druckmittel dazu gebracht werden, seinen Körper Maßnahmen zu unterwerfen, die er nicht will – seien sie medizinischer, technischer oder genetischer Natur.

Was passiert, wenn der Körper antastbar wird?

Die letzten Jahre haben gezeigt, was geschieht, wenn Staaten oder Konzerne meinen, über den Körper entscheiden zu dürfen:

  • Impfpflichten und indirekter Impfzwang.
  • Massiver gesellschaftlicher Druck auf Nichtgeimpfte.
  • Zwangstests, Maskenzwang, Bewegungseinschränkungen.
  • Ausschluss aus Schule, Arbeit und Gesellschaft bei „medizinischer Nonkonformität“.
  • Einführung digitaler Überwachungsmechanismen bis auf die Ebene der Körperdaten.

Das ist nicht Fürsorge – das ist Entwürdigung.

Der Körper als letzte Bastion der Freiheit

In einer zunehmend digitalen und kontrollierten Welt bleibt dem Menschen oft nur noch eines als letzter geschützter Raum:
sein eigener Körper.

Wenn dieser Raum verletzt wird – durch Politik, Technik, Gentechnik oder Biometrie –, dann endet die Freiheit nicht nur im symbolischen, sondern im ganz konkreten Sinne.

Unser Standpunkt

Wir2030 verteidigt die körperliche Selbstbestimmung als unaufgebbares Grundrecht. Keine Krise, kein Ausnahmezustand, keine „wissenschaftliche Notwendigkeit“ darf jemals dazu führen, dass der Staat über die Körper seiner Bürger verfügt.

Denn:
Wer den Körper des Menschen antastet, tastet den Kern der Menschlichkeit an.

Und deshalb gilt – immer, überall und ohne Ausnahme:

Der Körper des Menschen ist unantastbar – auch in Krisenzeiten.


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Kommentare

  1. Avatar von kittyfreelybf7cdda676

    Ohne Gen-Spritze geht es mir gut, denn ich hatte den Mut NEIN zu sagen, und konnte den Irrsinn hinterfragen

  2. Avatar von cherryblossommystic2df393350d

    Auch ich habe hinterfragt und hatte auch den Mut mich nicht Impfen zu lassen.

  3. Avatar von Henning von Stosch

    Gewalt kennt keine Rücksicht, sondern nur noch brutalere Gewalt! Deshalb bedarf es der Öffentlichkeit und der Bloßstellung der „Gewalttypen“!
    Nachvollziehbare Gründe machen die „Gewalttypen“ nur noch wütender! Es bedarf also einer Kraft, die die „Gewalttypen“ zur Ordnung rufen kann!
    Wo gibt es die „Macht, die Ordnung erzeugen kann“, wenn überall richtige Männer und richtige Frauen um ihren Broterwerb gebracht werden?
    Das Problem hat einen Namen: HEIMTÜCKE!
    Wann lernen wir Heimtücke im Vorfeld zu erkennen?

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